Häufig gestellte Fragen

Sollte deine Frage hier nicht beantwortet werden, kontaktiere uns bitte.

  • Ich habe keinen offiziellen Abschluss im Bereich Tanz oder Choreografie. Kann ich mich trotzdem für das Stipendium bewerben?

    Ja, ein offizieller Abschluss ist keine Bedingung für eine Bewerbung. Das Pina Bausch Fellowship ist offen für alle Kunstschaffenden aus den Bereichen Tanz und Choreografie, die mindestens zwei Jahre in professionellen Kontexten gearbeitet haben.

  • Kann ich mich als Company oder mit mehreren Personen bewerben?

    Das Fellowship richtet sich an Einzelpersonen. Eine Bewerbung als Company, Gruppe oder mit mehreren Personen ist nicht möglich.

  • Gibt es ein Alterslimit für das Pina Bausch Fellowship?

    Das Pina Bausch Fellowship ist auf kein Alter begrenzt.

  • Kann ich eine Bewerbung für das Fellowship einreichen, auch wenn ich mich bereits in den vergangenen Jahren beworben habe?

    Ja, Interessierte können sich mehrmals für das Fellowship bewerben. Eine Teilnahme als Fellow am Stipendienprogramm ist jedoch nur einmal möglich.

  • Was ist mit Kooperationspartner:in gemeint?

    Der:Die Kooperationspartner:in kann z.B. eine renommierte Persönlichkeit oder Institution aus dem Bereich Tanz und Choreografie sein. Für die Vorbereitung der Bewerbung ist diese:r Partner:in von Dir selbst auszuwählen und anzufragen. Eine schriftliche Bestätigung (Letter of Intent) der:des Partner:in über eine Kooperation ist mit der Bewerbung einzureichen.

    Das Pina Bausch Fellowship ist kein Residenzprogramm für die Arbeit an einer eigenen künstlerischen Produktion. Vielmehr ermöglicht es den Stipendiat:innen durch eine Kooperation neue Ausdrucks- und Arbeitsweisen kennenzulernen. Inhalt und Struktur der Zusammenarbeit ist von Dir und Deinem:r Partner:in individuell zu gestalten.

  • Muss der:die Kooperationspartner:in aus einem bestimmten Land oder einer bestimmten Region kommen?

    Nein, die Wahl des:der Kooperationspartner:in ist nicht abhängig von Wohnsitz oder Arbeitsort. Der:Die Partner:in kann aus allen Teilen der Welt kommen.

    Hier findest Du eine Übersicht der Kooperationspartner:innen der letzten Jahre.

  • Mit welcher Art von Vorhaben kann ich mich für das Pina Bausch Fellowship bewerben?

    Das Pina Bausch Fellowship möchte Kunstschaffende aus dem Bereich Tanz und Choreografie dazu ermutigen, eigene Wegein der künstlerischen Entwicklung zu suchen und für die Bewerbung zu beschreiben. Wichtig ist dabei das persönliche Interesse: Warum möchtest Du mit dem:r Kooperationspartner:in zusammenarbeiten? Was und warum möchtest Du von diesem:r Kooperationspartner:in lernen?

    Die Stipendien können bei den Kooperationspartner:innen vor Ort umgesetzt werden, aber auch virtuell oder hybrid stattfinden. Durch die unterschiedlichen Möglichkeiten passt sich das Fellowship der individuellen Situation der Künstler:innen an und bietet ihnen die Freiheit, ihre einzigartige künstlerische Handschrift durch Mentoring, Austausch und neue Erfahrungen weiter zu entwickeln.

    Die individuelle Art und Ausgestaltung der Zusammenarbeit sind der Kreativität der Bewerber:innen und ihrer Kooperationspartner:innen überlassen.

  • Muss ich im Rahmen meines Stipendiums ein neues Stück entwickeln und zur Aufführung bringen?

    Nein, das Pina Bausch Fellowship zielt nicht auf eine Stückentwicklung ab. Zum Abschluss des Stipendienjahres vermitteln die Stipendiat:innen ihre gesammelten Erfahrungen in individuellen Formaten der Öffentlichkeit.

  • Ich bin auf der Suche nach einer Förderung für eine Projektidee aus dem Bereich Tanz und Performance. Kann ich mich damit für das Pina Bausch Fellowship bewerben?

    Nein, das Pina Bausch Fellowship ist keine Projektförderung. Das Fellowship möchte vielmehr Solokünstler:innen aus den Bereichen Tanz und Choreografie dabei unterstützen, sich im Rahmen einer Kooperation persönlich und künstlerisch weiterzuentwickeln und neue Erfahrungen zu sammeln.

  • In welchem Zeitraum kann mein Fellowship stattfinden?

    Das Fellowship 2024 kann zwischen dem 01. September 2024 und dem 31. August 2025 stattfinden. In diesem Zeitraum kannst Du für eine Mindestdauer von 3 Monaten mit Deinem:r Kooperationspartner:in zusammenarbeiten.

    Der von Euch gewählte Zeitplan ist im Bewerbungsformular anzugeben. Das Fellowship muss nicht direkt nach der Einführungswoche starten.

  • Muss das Fellowship ein Vollzeitformat sein?

    Das Fellowship fördert ein großes Spektrum an Kooperationsformaten. Abhängig von der Art des Fellowship- Vorhabens kann die wöchentliche Stundenzahl individuell gestaltet sein. Die Höhe der Fördersumme richtet nach der durchschnittlichen wöchentlichen Stundenanzahl.

    Für ein Teilzeitformat (durchschnittlich weniger als 20 Stunden pro Woche) erhältst Du monatlich 1.000 €. Für ein Vollzeitformat (durchschnittlich mehr als 21 Stunden pro Woche) erhältst Du monatlich 2.500 €. Die errechnete durchschnittliche Wochenstundenzahl ist im Bewerbungsformular anzugeben. Das Brief Statement on your Planned Fellowship sollte eine grobe zeitliche Struktur Deines Vorhabens wiedergeben.

  • Kann sich die Zusammenarbeit mit dem:r Kooperationspartner:in über mehrere Monate verteilen und längere Pausen enthalten?

    Das Fellowship fördert ein breites Spektrum an Kooperationsformaten. Die zeitliche Struktur kann von Dir und dem:r Kooperationspartner:in individuell geplant werden. Das Fellowship-Vorhaben kann zeitintensivere und weniger intensive Perioden oder auch Pausen beinhalten. Diese Perioden sollten im Brief Statement on your Planned Fellowshipin in der Bewerbung aufgeführt werden.

    Die individuelle Fördersumme für Dein Fellowship-Vorhaben richtet sich nach der Dauer des Stipendiums sowie nach der Frequenz des Austausches mit dem:r Kooperationspartner:in.

  • Ist die Bewerbung in einer bestimmten Sprache einzureichen?

    Ja, die Bewerbung erfolgt in englischer Sprache, damit die internationale Jury alle Bewerbungen verstehen kann.

  • Welche Informationen gehören in das Brief Statement on your Planned Fellowship?

    Im Brief Statement on your Planned Fellowship solltest Du kurz beschreiben, was die Kooperation mit Deinem:r Partner:in beinhaltet und wie sich Eure Zusammenarbeit zeitlich gliedert. Falls Eure Kooperation verschiedene Phasen enthalten wird, solltest Du diese hier kurz erläutern. Das Brief Statement on your Planned Fellowship kann maximal 500 Zeichen inklusive Leerzeichen enthalten.

  • Was ist der Letter of Intent?

    Der Letter of Intent ist ein Bestätigungsschreiben Deines:r Kooperationspartner:in über die geplante Zusammenarbeit im Rahmen des Fellowships. Der Letter of Intent soll genaue Angaben zum geplanten Zeitrahmen sowie Informationen zu geplanter Struktur, Ausrichtung und Fragestellungen der Kooperation enthalten.

    Der Letter of Intent ist für die Bewerbung obligatorisch und muss in englischer Sprache verfasst sein. Er ist als PDF im Bewerbungsformular hochzuladen.

  • Was ist der Letter of Motivation?

    Im Letter of Motivation kannst Du Dein Stipendienvorhaben genau zu beschreiben. Er soll Deine Motivation für das Vorhaben deutlich machen und einen Bezug zu Deiner persönlichen künstlerischen Entwicklung enthalten. So kann die Jury nachvollziehen, warum Du Deine:n Kooperationspartner:in gewählt hast und welche Ziele Du mit dem Fellowship verfolgst.

    Der Letter of Motivation kann maximal 1000 Zeichen inklusive Leerzeichen enthalten.

  • Was ist mit CV in Tabular Form gemeint?

    Der CV in Tabular Form soll Deinen künstlerischen Werdegang so klar und kurz wie möglich beschreiben.

    Zum Beispiel:

    Education
    2002-2004: BA Dance at University XY
    2005-2006: MA Choreography at University XY

    Work
    2008: Performer in pieceXY by choreographer XY
    ....
    Der CV in Tabular Form kann maximal 1000 Zeichen inklusive Leerzeichen enthalten.

  • Welches Videomaterial ist einzureichen?

    Für die Bewerbung ist ein Video (max. 5 Minuten lang) einzureichen. Welche Art von Video Du dafür wählst, ist Dir überlassen. Wir empfehlen, ein Video zu wählen, das nicht zu viele Schnitte enthält und das Deine künstlerische Arbeit in Bezug auf Dein Stipendienvorhaben am besten repräsentiert.

  • Warum sollen die Videoportale YouTube und Daily Motion sowie der Filehosting-Dienst WeTransfer nicht benutzt werden?

    Daily Motion und YouTube eignen sich aufgrund von Werbeeinblendungen nicht für einen störungsfreien Zugriff. Die temporären Download-Links des Filehosting-Diensts WeTransfer eignen sich ebenfalls nicht für das Einreichen von Videos für die Bewerbung, da wir einen rechtzeitigen Download nicht garantieren können.

  • Welches Videoportal für den Upload von Videomaterial empfehlt ihr?

    Wir empfehlen z.B. Vimeo. Hier ist auch ein passwortgeschützter Upload möglich. Auch die Freigabe eines Videos über Online-Dateianlagen wie Dropbox oder Google Drive ist geeignet.

  • Welche Reisekosten müssen in der Bewerbung kalkuliert werden?

    Für die Bewerbung sind für Einführungs- und Abschlusswoche jeweils eine Hin- und Rückreise nach Wuppertal zu kalkulieren. Sollte das Fellowship-Vorhaben eine Fernreise zur:m Kooperationspartner:in vorsehen, müssen auch hier Angaben zu den Kosten von Hin- und Rückreise gemacht werden.

    Bei Flugreisen muss auch der Flughafentransfer einkalkuliert werden.

    Die berechneten Gesamtreisekosten werden den Stipendiat:innen zusätzlich zur Fördersumme ausgezahlt. Die für das Fellowship vorgesehenen Reisebuchungen sind eigenverantwortlich von den Stipendiat:innen zu tätigen.

  • Ich habe keine Bestätigungsmail bekommen. Wie kann ich herausfinden, ob ich meine Bewerbung erfolgreich eingereicht habe?

    Bitte sieh zunächst in Deinem Spamordner nach, ob Du unsere Bestätigungsmail dort finden kannst. Falls Du keine Bestätigungsmail erhalten hast, kannst Du Kontakt zu uns aufnehmen.

  • Welche Reisen sind im Rahmen des Fellowships vorgesehen?

    Die Stipendiat:innen reisen vor Beginn des Fellowships zur Einführungswoche sowie nach Beendigung ihres Fellowships zur Abschlusswoche nach Wuppertal. Je nach Fellowship- Vorhaben können weitere Reisen geplant sein.

  • Stehen die Termine für die Einführungs- und Abschlusswochen in Wuppertal bereits fest?

    Die Einführungswoche in Wuppertal wird ca. vom 25. August bis zum 01. September 2024 stattfinden. Der Zeitraum der Abschlusswoche im Spätsommer/Herbst 2025 wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 kommuniziert. Die genauen An- und Abreisedaten werden mit den Stipendiat:innen abgestimmt. Die Teilnahme an der Einführungs- und Abschlusswoche ist für die Stipendiat:innen ist verpflichtend.

  • Habe ich die Kosten für Unterkunft und Reisen für die Einführungs- und Abschlusswoche in Wuppertal selbst zu tragen?

    Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung während der Aufenthalte in Wuppertal werden vom Förderprogramm getragen. Es entstehen den Stipendiat:innen also keine zusätzlichen Kosten. Die kalkulierten Reisekosten sind im Bewerbungsformular anzugeben und werden den Fellows zusätzlich zur Fördersumme ausgezahlt. Die Reisebuchungen sind eigenverantwortlich von den Stipendiat:innen zu tätigen.

  • Übernimmt das Pina Bausch Fellowship meine Kranken- und Reiseversicherung für die Zeit meines Stipendiums?

    Das Fördergeld kann auch für anfallende Kosten für (internationale) Kranken- und Reiseversicherung verwendet werden. Der Abschluss dieser Versicherungen ist von den Stipendiat:innen eigenständig zu erledigen.

  • Wird es im nächsten Jahr eine neue Ausschreibungsrunde für das Pina Bausch Fellowship geben?

    Ja, das Pina Bausch Fellowship wird jährlich neu ausgeschrieben. Nähere Angaben zum Start der nächsten Bewerbungsphase für das Pina Bausch Fellowship werden Anfang nächsten Jahres auf dieser Website veröffentlicht.

  • Was kann ich machen, wenn meine Frage in den FAQ nicht beantwortet wurde?

    Wenn Du Deine Frage unter den FAQ nicht finden konntest oder Deine Frage nicht ausreichend beantwortet wurde kontaktiere uns bitte direkt. Wir bieten auch Beratungen zu Deiner Fellowship-Bewerbung an.