Fellowship

„Es geht nicht um Kunst, auch nicht um bloßes Können. Es geht um das Leben, und darum, für das Leben eine Sprache zu finden.“
- Pina Bausch
Eine Sprache für das Leben finden – an dieses künstlerische Credo von Pina Bausch knüpfen die Kunststiftung NRW und die Pina Bausch Foundation seit 2016 mit einem gemeinsam entwickelten Stipendienprogramm an und vergeben das Pina Bausch Fellowship for Dance and Choreography.
FELLOWSHIP 2025
Dream, connect, broaden your horizons!
Auch in diesem Jahr unterstützt das Fellowship ein breites Spektrum an Kooperationsformaten: die Stipendien können bei den Kooperationspartner:innen vor Ort umgesetzt werden, aber auch virtuell oder hybrid stattfinden.
Interessierte Künstler:innen können sich vom 15. Januar bis zum 15. März 2025 mit einem Kooperationsformat bewerben. Die Bewerbung sollte auf einer realistischen Einschätzung ihrer Umsetzung basieren. Die Bewerber:innen bewerben sich mit selbst gewählten Kooperationspartner:innen, deren künstlerische Arbeit sie interessiert bzw. mit denen sie gerne zusammenarbeiten möchten. Das Fellowship möchte die künstlerische und persönliche Weiterentwicklung der Bewerber:innen ermöglichen.
DAS FELLOWSHIP RICHTET SICH AN
In 2025 wird eine Vielfalt von Kooperationsformaten unterstützt, die vor Ort umgesetzt werden, virtuell oder hybrid stattfinden. Durch die unterschiedlichen Möglichkeiten passt sich das Fellowship der individuellen Situation der Künstler:innen an und bietet ihnen die Freiheit, ihre einzigartige künstlerische Handschrift durch Mentoring, Austausch und neue Erfahrungen weiterzuentwickeln.
Kooperationspartner:innen können anerkannte Personen oder Institutionen aus dem Bereich Tanz und Choreografie sein. Nicht der Bekanntheitsgrad des:der Kooperationspartner:in, sondern der Wunsch des:der Bewerber:in, mit ihm:ihr zusammenzuarbeiten, und seine:ihre Bereitschaft, die weitere Entwicklung des:der Bewerber:in zu unterstützen, sind von Bedeutung.
Die verschiedenen Formate ermöglichen es den Stipendiat:innen neue Erfahrungen und neue Einflüsse für ihre künstlerische Arbeit zu sammeln. Das Kooperationsformat wird gemeinsam mit dem:der Kooperationspartner:in geplant und umgesetzt. Die Gestaltung des individuellen Stipendienformats ist der Kreativität der Bewerber:innen und ihrer Kooperationspartner:innen überlassen. Jede:r Bewerber:in muss mit seinem:ihrem Kooperationspartner:in Kontakt aufnehmen. Die Zusammenarbeit für den jeweiligen Zeitraum muss vom:von der Kooperationspartner:in in einem Letter of Intent bestätigt werden.
Übersicht der bisherigen Kooperationspartner:innen.
Download Informationen für Kooperationspartner:innen
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Das Pina Bausch Fellowship ist keine Projektförderung und zielt nicht auf eine Stückentwicklung ab.
Das Fellowship muss im Zeitraum vom 01. September 2025 bis 31. August 2026 stattfinden. Künstler:inen können sich für ein Vollzeit-Stipendium (21 Stunden oder mehr pro Woche) oder für ein Teilzeit-Format bewerben (20 Stunden oder weniger pro Woche). Die monatliche Förderhöhe beträgt 2.500 Euro für ein Vollzeitstipendium bzw. 1.000 Euro für Teilzeitstipendien. Jedes Stipendienformat wird selbstständig von den Bewerber:innen und ihren Kooperationspartner:innen gestaltet. Die Dauer richtet sich nach dem individuell gestalteten Format, soll aber drei Monate nicht unterschreiten.
Die Bewerber:innen müssen eigenständig ihre Reisekosten berechnen und vorab im Bewerbungsformular angeben. Die Berechnung der Reisekosten sollte die Hin- und Rückreise für das Fellowship und für die Abschlusswoche in Nordrhein-Westfalen beinhalten.
In 2025, findet ein digitales On-Boarding für die neuen Stipendiat:innen statt. Die Gesamtfördersumme, die in 2025 vergeben wird, beträgt 30.000 € und wird unter den erfolgreichen Bewerber:innen aufgeteilt. Die berechneten Reisekosten werden zusätzlich zur monatlichen Fördersumme ausgezahlt.
BEWERBUNGSVORAUSSETZUNGEN
Wer kann sich bewerben?
Künstler:innen aus dem Bereich Tanz und Choreografie, die mindestens zwei Jahre professionelle Berufserfahrung und/oder einen formellen Abschluss haben – alle Tanzformen sind willkommen!
Es gibt keine Altersbeschränkung.
Künstler:innen, die die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen, können sich bewerben.
Wie kann ich mich bewerben?